20-jährige W.I.P. – Garantie
Die 20-jährige W.I.P.-Garantie wird auf die Ausführung eines Badezimmers im wedi System. gewährt. Diese Garantie wird nur zertifizieren wedi Fachbetrieben angeboten. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt erst nach schriftlich erteilter Freigabe durch wedi. Die Freigabe erfolgt im Rahmen des festgelegten Prozesses des Garantievertrags.
Was muss erfüllt sein?
Alle zur Abdichtung notwendigen Flächen sind im wedi System auszuführen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei der 15-jährigen W.I.P.-Garantie. Ergänzend muss der Boden mit einer Abdichtung von wedi ausgeführt werden.
Systembestandteile – wedi Bad (Beispiel)
Der Verarbeiter muss im Rahmen eines Projektes/Bades folgende Produkte für die Gestaltung und Abdichtung im Bad verwendet haben:
- Duschplatz, siehe (15-jährige Garantie)
- Bodenabdichtung im gesamten Nassraum
a) BA inkl. Verklebung mit wedi 610
b) Subliner
c) wedi 520
- Wannenabdichtung
a) 30 cm über und neben der Wanne
b) Die Wanne selbst ist mit wedi Wannenelement oder einem Subliner zu versehen
Weitere Voraussetzungen:
- Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen
- Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden
- Das Objekt muss im Vorfeld angemeldet werden und die notwendigen Dokumente gemäß des Garantievertrages ausgefüllt und wedi übermittelt werden.
Garantieleistungen:
- Die in der Garantie abgedeckten Produkteigenschaften und Leistungen sind jeweiligen Produktseiten zu entnehmen.
- Kostenloser Ersatz für das fehlerhafte Produkt.
- Erstattung der dokumentierten und notwendigen Aufwendungen für die Kosten der Sanierungsmaßnahmen, maximal jedoch 20.000€ pro Schadensfall und maximal 40.000€ pro Auftrag
- Erstattung von Sachschäden Dritter (mit Ausnahme der für die Erstattung von Vermögensschäden, wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Herstellungskosten Verlust).
Der Zeitraum beträgt 20 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gewerkes, max. aber 20,5 Jahre ab Lieferung.
Die Garantie ist auf den Bauherren und dem ursprünglichen Verarbeiter beschränkt.
(Version 4)