Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung bezweckt, die Auswirkungen auf die Umwelt von Verpackungsabfällen, zu vermeiden oder zu verringern und regelt die Rücknahme und Entsorgung / Verwertung von Verpackungen.Der Gesetzgeber macht uns als Hersteller für die Erfüllung der Verpackungsverordnung und der Entsorgung von Verpackungen verantwortlich. Somit tragen wir als Hersteller die Haftung für die Einhaltung der rechtlichen Pflichten gegenüber den staatlichen Institutionen.
Diesen Pflichten kommen wir nach, indem wir für die Entsorgung / Verwertung von Verpackungen Entsorgungsunternehmen beauftragt haben.
Transportverpackungen:
Die Rücknahme und Entsorgung / Verwertung der Transportverpackungen übernimmt die Firma BellandVision GmbH. Wir sind dort unter der Kundennummer 17410 registriert.
In Österreich haben wir die Firma ARA mit der Verwertung beauftragt. Unsere Lizenznummer lautet: 92870.
Frankreich:
Produktkennzeichnung „Triman“ für recycelbare und getrennt gesammelte Produkte
Die Verordnung Nr. 2014-1577 ist zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten.
Mit dieser Verordnung wurden die Bestimmungen zur Aufbringung einer einheitlichen Produktkennzeichnung mit dem Logo „Triman“ festgelegt.
Die Produktkennzeichnung „Triman“ informiert Verbraucher, ob ein Produkt recycelbar ist, einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt und in Frankreich getrennt gesammelt wird.
Dieser Herstellerverantwortung werden wir gerecht, indem wir die Produktkennzeichnung „Triman“ auf unserer Internetseite veröffentlichen.